Die Sprechzeiten
Um flexibel auf Ihre Terminwünsche eingehen zu können, habe
ich keine festen Sprechzeiten. Eine vorherige telefonische
Terminvereinbarung ist deshalb wünschenswert.
So kann ich ausreichend Zeit einplanen, um auf Ihre
Bedürfnisse und Probleme einzugehen, dies garantiert eine
individuelle Beratung und Betreuung.
Ein weiterer Vorteil ist, daß so keine Wartezeiten
entstehen.
Für eine Erstuntersuchung sollten Sie genügend Zeit
mitbringen- 1-2 Stunden sind vorgesehen.
Zu diesem ersten Termin sollten Sie bitte aktuelle Befunde
mitbringen – (Röntgenbilder, CT, Laborwerte etc.,
Mutterpass, Impfausweis, Allergieausweis, Untersuchungsheft
bei Kindern), sowie eine Urinprobe..
Falls Sie Medikamente einnehmen, bringen Sie diese oder
eine exakte Aufstellung der momentanen Medikation (Mittel,
Wirkstoff, Dosierung) zur Erstaufnahme unbedingt mit.
Stellen Sie Ihre Beschwerden (Was, Wo, Wann, Wie, unter
welchen Bedingungen, Auslöser etc.) bereits zu Hause
zusammen.
Informieren Sie sich über die Erkrankungen Ihrer Eltern und
Großeltern,
da dies für die Familienanamnese wichtig ist.
Termine können von Montag bis Freitag vergeben werden.
Ausser Dienstagvormittag (Meditation). Bei Bedarf auch am
Samstag. Auch Hausbesuche sind möglich.
Sonntag “Ruhetag”! :-)
Informationsmaterial
Hier finden Sie Broschüren und Praxisflyer:
Die Kosten
Naturheilkunde ist erschwinglich und oft preiswerter als
die Schulmedizin. Aufgrund der Neustrukturierung im
Gesundheitswesen müssen immer häufiger Diagnoseverfahren,
verschiedene Therapien und Medikamente der Schulmedizin
selbst bezahlt werden, daher lohnt sich auch ein
„Preisvergleich“.
Abrechnungsgrundlage in den meisten Praxen ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker
(GebüH), aber auch die Abrechnung nach der GOÄ (die
Gebührenordnung für Ärzte) ist zugelassen. (GebüH als
Download siehe unter "Broschüren")
Sie sind in meiner Praxis Privatpatient. Gesetzlich
versicherte Patienten (AOK, DAK, etc) können daher keine
Rückerstattung des Honorares erhalten.
Private Krankenversicherungen, sowie die Beihilfe für
Beamten übernehmen in der Regel die Kosten für
Heilpraktikerbehandlungen und deren Verordnungen, jedoch
nicht immer die vollen Beträge bzw. alle Leistungen (oft
auch abhängig von der Diagnose).
Dies liegt zum einen daran, dass die Kassensätze für
Heilpraktikerleistungen zu niedrig sind, um die Behandlung,
die Sie bei einem Heilpraktiker erwarten dürfen, zu
finanzieren. (Das GebüH ist in ihren Sätzen seit
Jahrzehnten nicht mehr angepaßt worden, und entspricht
deshalb nicht mehr dem heute üblichen Preisniveau.)
Zum anderen wird dies noch durch die Sparzwänge, denen die
Krankenkassen und Beihilfestellen unterliegen, verstärkt.
Ich bemühe mich, dies bei meiner Rechnungsstellung zu
berücksichtigen. Trotzdem kann es vorkommen, dass Sie einen
Teil des Rechnungsbetrages selbst tragen müssen.
Für Schweizer Patienten: Manche Schweizer Krankenkassen
übernehmen die Kosten ganz oder bis zu einem bestimmten
Betrag.
Ansonsten sind die Kosten Eigenleistungen. Die Kosten
beinhalten Diagnose, Behandlungen (beide als Kombinationen
verschiedener Techniken), sowie das Verbrauchsmaterial.
Für alle, die weder Beihilfe empfangen, noch privat
versichert sind:
Heilpraktikerkosten können bei der Lohnsteuer unter der
Rubrik “außergewöhnliche Belastungen” angegeben werden
(sofern diese noch nicht ausgeschöpft ist).
Der
Heilpraktiker
Der Heilpraktikerberuf ist ein Beruf der “in” ist. Viele
ergreifen den Beruf, weil sie unzufrieden in ihrem
eigentlichen Beruf sind, weil sie auf der Suche nach etwas
Neuem sind, weil sie denken, dass der Beruf im Trend der
Zeit liegt, und damit gut Geld zu verdienen ist.
Wer diesen Beruf ausübt, sollte ihn als Berufung sehen, und
mit Leib und Seele dahinter stehen.
Leider sind die Ausbildungsnormen für den
Heilpraktikerberuf nicht einheitlich. So gibt es Schulen
wie Sand am Meer, viele, die einfach nur bestehen, weil die
Nachfrage momentan sehr hoch ist. Dementsprechend sind oft
die Ausbildungsgänge: schlechte Ausbilder, schlechte
Studienpläne, keine praktischen Ausbildungen. Die Schüler
werden lediglich dazu “gedrillt”, die Amtsärztliche
Überprüfung zu bestehen- sprich die Theorie wird mehr oder
weniger gut vermittelt.
Viele der Abgänger haben weder Ahnung von z.B.
Blutentnahmen, oder anderen praktischen Tätigkeiten (als
Beispiel: eine Schulleiterin einer HP-Schule im Raum LÖ
wusste auf Anfrage einer Interessentin z.B. nicht, dass man
als HP auch Blutentnahmen brauchen kann).
Zudem ist - im Gegensatz zum Arztberuf- auch nicht
vorgeschrieben, eine Assistenzeit zu absolvieren. Tatsache
ist, dass viele Studienabgänger und Praxis-neugründer noch
keine Praxiserfahrung vorweisen, geschweige denn über
Fortbildungen verfügen. Dies hindert aber viele nicht, eine
Praxis zu eröffnen.
Wenn Ihnen ein Heilpraktiker nicht empfohlen wurde oder Sie
keinen kennen, sollten Sie bei der Wahl eines geeigneten
Heilpraktikers deshalb darauf achten, welche Schule er
besucht hat, welche Form der Ausbildung (z.B. Vollzeitkurse
an einer Schule oder Fernkurse) er durchlaufen hat, ob er
über praktische Erfahrung verfügt, eine Assistenz
absolviert hat, und Fortbildungen besucht hat (und
besucht).



