Die Sprechzeiten
Um flexibel auf Ihre Terminwünsche eingehen zu können,
habe ich keine festen Sprechzeiten. Eine vorherige
telefonische Terminvereinbarung ist deshalb
wünschenswert.
So kann ich ausreichend Zeit einplanen, um auf Ihre
Bedürfnisse und Probleme einzugehen, dies garantiert eine
individuelle Beratung und Betreuung.
Ein weiterer Vorteil ist, daß so keine Wartezeiten
entstehen.
Für eine Erstuntersuchung sollten Sie genügend Zeit
mitbringen- 1-2 Stunden sind vorgesehen.
Zu diesem ersten Termin sollten Sie bitte aktuelle
Befunde mitbringen – (Röntgenbilder, CT, Laborwerte etc.,
Mutterpass, Impfausweis, Allergieausweis,
Untersuchungsheft bei Kindern), sowie eine Urinprobe..
Falls Sie Medikamente einnehmen, bringen Sie diese oder
eine exakte Aufstellung der momentanen Medikation
(Mittel, Wirkstoff, Dosierung) zur Erstaufnahme unbedingt
mit.
Stellen Sie Ihre Beschwerden (Was, Wo, Wann, Wie, unter
welchen Bedingungen, Auslöser etc.) bereits zu Hause
zusammen.
Informieren Sie sich über die Erkrankungen Ihrer Eltern
und Großeltern,
da dies für die Familienanamnese wichtig ist.
Termine
können von Montag bis Freitag vergeben werden. Ausser
Freitagnachmittag.
Zeiten: von 6:30- 12 Uhr und von 14-19 Uhr.
In dringenden Fällen, oder wenn anders nicht möglich auch
am Samstag oder zu anderen Zeiten.
Auch Hausbesuche sind möglich.
Sonntag
“Ruhetag”! :-)
Anfahrt
Die
Kosten
Naturheilkunde ist
erschwinglich und oft preiswerter als die Schulmedizin.
Aufgrund der Neustrukturierung im Gesundheitswesen müssen
immer häufiger Diagnoseverfahren, verschiedene Therapien
und Medikamente der Schulmedizin selbst bezahlt werden,
daher lohnt sich auch ein „Preisvergleich“.
Abrechnungsgrundlage in den
meisten Praxen- so auch in meiner- ist das
Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), aber auch
die Abrechnung nach der GOÄ (die Gebührenordnung für
Ärzte) ist zugelassen. (GebüH als Download siehe unter
"Broschüren")
Sie sind in meiner Praxis
Privatpatient. Gesetzlich versicherte Patienten (AOK,
DAK, etc) können daher keine Rückerstattung des Honorares
erhalten.
Private
Krankenversicherungen, sowie die Beihilfe für Beamten
übernehmen in der Regel die Kosten für
Heilpraktikerbehandlungen und deren Verordnungen, jedoch
nicht immer die vollen Beträge bzw. alle Leistungen (oft
auch abhängig von der Diagnose).
Dies liegt zum einen daran,
dass die Kassensätze für Heilpraktikerleistungen zu
niedrig sind, um die Behandlung, die Sie bei einem
Heilpraktiker erwarten dürfen, zu finanzieren. (Das GebüH
ist in ihren Sätzen seit Jahrzehnten nicht mehr angepaßt
worden, und entspricht deshalb nicht mehr dem heute
üblichen Preisniveau.)
Zum anderen wird dies noch durch die Sparzwänge, denen
die Krankenkassen und Beihilfestellen unterliegen,
verstärkt. Ich bemühe mich, dies bei meiner
Rechnungsstellung zu berücksichtigen. Trotzdem kann es
vorkommen, dass Sie einen Teil des Rechnungsbetrages
selbst tragen müssen.
Für Schweizer Patienten:
Manche Schweizer Krankenkassen übernehmen die Kosten ganz
oder bis zu einem bestimmten Betrag.
Ansonsten sind die Kosten
Eigenleistungen. Die Kosten einer Behandlung beinhalten
Diagnose, Behandlungen (beide als Kombinationen
verschiedener Techniken), sowie das Verbrauchsmaterial.
Für alle, die weder Beihilfe empfangen, noch privat
versichert sind:
Heilpraktikerkosten können bei der Lohnsteuer unter der
Rubrik “außergewöhnliche Belastungen” angegeben werden
(sofern diese noch nicht ausgeschöpft ist).
Info für
Selbstzahler:
Ich
orientiere mich an den üblichen Stundensätzen der
Handwerker.
bis 30 min 30 €
bis 45 min 45 €
bis 60 min 60 €
bis 90 min 75 €
Kürzere Behandlungen wie z.B. Eigenblutspritzen oder
ähnliches werden natürlich nur anteilig abgerechnet.
Schüler, Studenten, Sozialhilfeempfänger erhalten
Ermässigungen.
AGB
Anfahrt/Impressum
Der
Heilpraktiker
Der Heilpraktikerberuf ist
ein Beruf der “in” ist. Viele ergreifen den Beruf, weil
sie unzufrieden in ihrem eigentlichen Beruf sind, weil
sie auf der Suche nach etwas Neuem sind, weil sie denken,
dass der Beruf im Trend der Zeit liegt, und damit gut
Geld zu verdienen ist.
Wer diesen Beruf ausübt,
sollte ihn als Berufung sehen, und mit Leib und Seele
dahinter stehen.
Leider sind die
Ausbildungsnormen für den Heilpraktikerberuf nicht
einheitlich. So gibt es Schulen wie Sand am Meer, viele,
die einfach nur bestehen, weil die Nachfrage momentan
sehr hoch ist. Dementsprechend sind oft die
Ausbildungsgänge: schlechte Ausbilder, schlechte
Studienpläne, keine praktischen Ausbildungen. Die Schüler
werden lediglich dazu “gedrillt”, die Amtsärztliche
Überprüfung zu bestehen- sprich die Theorie wird mehr
oder weniger gut vermittelt.
Viele der Abgänger haben
weder Ahnung von z.B. Blutentnahmen, oder anderen
praktischen Tätigkeiten (als Beispiel: eine Schulleiterin
einer HP-Schule im Raum LÖ wusste auf Anfrage einer
Interessentin z.B. nicht, dass man als HP auch
Blutentnahmen brauchen kann).
Zudem ist - im Gegensatz zum
Arztberuf- auch nicht vorgeschrieben, eine Assistenzeit
zu absolvieren. Tatsache ist, dass viele Studienabgänger
und Praxis-neugründer noch keine Praxiserfahrung
vorweisen, geschweige denn über Fortbildungen verfügen.
Dies hindert aber viele nicht, eine Praxis zu eröffnen.
Wenn Ihnen ein Heilpraktiker
nicht empfohlen wurde oder Sie keinen kennen, sollten Sie
bei der Wahl eines geeigneten Heilpraktikers deshalb
darauf achten, welche Schule er besucht hat, welche Form
der Ausbildung (z.B. Vollzeitkurse an einer Schule oder
Fernkurse) er durchlaufen hat, ob er über praktische
Erfahrung verfügt, eine Assistenz absolviert hat, und
Fortbildungen besucht hat (und besucht).