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GEZ Teil 2

Zitat aus einem Rundschreiben des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker:

Schon mal mit der GEZ telefoniert ?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

haben Sie schon einmal versucht eine konkrete Auskunft bei der GEZ zu erhalten, besonders wenn sie nicht zuviel
Rundfunkgebühren zahlen wollen ?
Mehrere Sachbearbeiter mit denen ich telefoniert habe haben mir unterschiedliche Auskünfte erteilet und kannten
die offiziellen Aussagen auf der GEZ-Homepage meist nicht. Erst nach längerer Diskussion hat sich jemand die
GEZ-Homepage angeschaut und bestätigt, dass die Aussagen unter www.gez.de dann doch wohl zutreffend sind.

Damit Sie nicht unnötig telefonieren müssen und auch nicht zuviel bezahlen hier folgende Informationen.

Der achte Änderungsstaatsvertrag vom 8.10./15.10.2004 zum Staatsvertrag im vereinten Deutschland regelt in Art.
4, § 11 Abs. 2 die Frage der Gebührenpflicht von Internet-PCs. Danach ist grundsätzlich davon auszugehen, dass
Internet-PCs zum Empfang von Rundfunksendungen geeignet sind. Für Internetfähige Computer muss ab dem
1.1.2007 eine Rundfunkgebühr entrichtet werden. Nach Intervention verschiedener Organisationen von
Freiberuflern, zu denen auch der Heilpraktiker gehört, haben die Ministerpräsidenten der Länder festgelegt, dass
nicht wie ursprünglich geplant eine TV-Gebühr, sondern nur eine
Radiogebühr ( 5,52 € )zu entrichten ist.

Privathaushalte, die zumindest ein Radio haben, sind von der "PC-Gebühr" nicht betroffen!

Für Privathaushalte, die bereits ein Radio (zu Hause oder im Auto) oder einen Fernseher angemeldet haben, ändert
sich nichts. Denn für zusätzliche Empfangsgeräte, wie z.B. einen internetfähigen PC, ein UMTS-Handy oder einen
Zweit-Fernseher, fallen keine weiteren Gebühren an. Hier gilt für den PC – wie für alle sonstigen Empfangsgeräte -
die so genannte "Zweitgerätefreiheit".

Ein Privathaushalt, der ein Radio und einen Internet-PC, aber keinen Fernseher hat, zahlt nach wie vor 5,52 Euro
Rundfunkgebühr monatlich. Ein Privathaushalt, der einen Fernseher und einen Internet-PC hat, zahlt nach wie vor
17,03 Euro monatlich.

Betroffen sind nur die wenigen Privathaushalte, die weder Radio noch Fernsehen haben und auch kein Fahrzeug
mit einem Autoradio besitzen, sondern nur einen internetfähigen PC. Ab 1. Januar 2007 muss dieser bei der GEZ
gemeldet werden.

Was gilt für Freiberufler, z.B. für Heilpraktiker ?

Auch hier ist entscheidend, ob bereits ein Fahrzeug mit einem Radio auf das Büro oder Betriebsgrundstück
angemeldet oder ein sonstiger Radioempfänger im Büro angemeldet ist. Sollte dies der Fall sein, dann fällt keine
zusätzliche Gebühr für den Internet-PC an.

Ist in der Naturheilpraxis oder im Büro weder ein Fahrzeug mit einem Autoradio noch sonst ein Radioempfangsgerät
angemeldet, so fällt für sämtliche Internet-PCs, unabhängig von ihrer Zahl, nur eine Gebühr in Höhe von 5,52 €
monatlich an.

Was ist mit dem Autoradio ?

Für Freiberufler gilt, dass das Autoradio, auch wenn es sich um ein Privatfahrzeug handelt, grundsätzlich
anmeldepflichtig und gebührenpflichtig ist. Hier gilt es nach Meinung der GEZ selbst als gewerbliche Nutzung, wenn
einmal im Jahr die Steuererklärung mit dem Auto zum Finanzamt gefahren wird und damit ist das Autoradio der
Gebührenpflicht unterzogen. In Zukunft wird durch die Anmeldung des Autoradios auch gleich der Internet-PC mit
abgegolten.

Arne Krüger
2. Vizepräsident

Quelle : Homepage der GEZ und Pressemeldungen der Ministerpräsidenten zu den GEZ-Gebühren.
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